Produktinformationen
Das International VC Offshore EU ist ein leistungsstarkes Hartantifouling für schwierige Bewuchsverhältnisse mit einer glatten, dünnen Oberfläche für Segel-, Motorboote und Regattasegler geeignet. Die mit International VC Offshore EU Antifouling gestrichene Oberfläche ist leicht zu reinigen und scheuerfest. VC Offshore EU ist schnell trocknend und kann an einem Tag aufgebracht und schon zu Wasser gelassen werden. Das Antifouling ist schon heute nach entsprechend zukünftigen Zulassungsbestimmungen entwickelt worden.
Inhalt: 750 ml / 2,0 Liter.
Ergiebigkeit: 10.50 m²/l
Nicht geeignet für Aluminium.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden! Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
BAuA Nr. N-46238
Inhalt: 750 ml / 2,0 Liter.
Ergiebigkeit: 10.50 m²/l
Nicht geeignet für Aluminium.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden! Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
BAuA Nr. N-46238
Eigenschaften
| Farbe | rot |
|---|
| UFI | 4R80-H02V-X004-VK5J |
|---|---|
| CHZN | CHZN6299.01.001 |
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Symbole
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233: Behälter dicht verschlossen halten.
P235: Kühl halten.
P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz/ tragen.
P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser//waschen.
P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P314: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P315: Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501: Inhalt/Behälter Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen,regionalen,nationalen,und intern.Übereinstimmungen Gesetzen entsorg. zuführen.

















